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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Maßnahmen in denkmalpflegerischem Interesse planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin fördert Sie bei Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen und sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse.
Sie bekommen die Förderung für denkmalbedingte Mehraufwendungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe beträgt bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen. In Ausnahmefällen kann dieser Höchstbetrag auch überschritten werden.
Leistungen aus anderen öffentlichen Förderungsprogrammen, die auf zuwendungsfähige Ausgaben geleistet werden, sind anzurechnen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesdenkmalamt Berlin ein.
Antragsberechtigt sind
von Denkmalen.
Der Bund, die Bundesländer und deren nachgeordnete Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta