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Förderung

FM

Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in den Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein

16. Mär. 2024 | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Öffentliche-Einrichtung

Zuschuss

Schleswig-Holstein

1 Jahr

Informationen

Wenn Sie als Träger einer öffentlichen Bibiliothek oder eines öffentlichen Archivs nachhaltige Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen Ihres schriftlichen Kulturgutes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Kontext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Träger einer öffentlichen Bibiliothek oder eines öffentlichen Archivs bei der Restaurierung und nachhaltigen Sicherung Ihres wesentlichen schriftlichen Kulturgutes.

Sie bekommen die Förderung für

  • Maßnahmen, die Schäden des schriftlichen Kulturgutes in Ihrem Archiv und in Ihrer Bibliothek erfassen, es dauerhaft vor Zerstörung sichern und bereits vorhandene Schäden beheben,
  • den Aufbau von Netzwerken betroffener Institutionen, geeignete Schulungen und Fachtagungen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie
  • Materialien zur Notfallversorgung (nur für Kreisarchive).
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

    Sie müssen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenmittel oder Mittel von Dritten finanzieren.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich oder per E-Mail bis zum 28.2. des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind

  • Träger von öffentlichen Bibliotheken und Archiven,
  • Träger von privaten Bibliotheken und Archiven, sofern ihre Bestände grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich sind und ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des betroffenen Werkes besteht,
  • in Schleswig-Holstein.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme muss von landesweiter oder besonderer kulturpolitischer Bedeutung sein und damit im besonderen Landesinteresse liegen.
  • Als wesentliches schriftliches Kulturgut gelten in den Archiven: Urkunden, Amtsbücher, Akten, Karten und Pläne, Plakatsammlungen und Foto- beziehungsweise Glasplattensammlungen;in den Bibliotheken: unter anderem Handschriften, Autographen, Nachlässe von hohem kulturhistorischem Wert, Inkunabeln, Drucke der Jahre zwischen 1500 und 1850, und ab 1850: regionale und lokal bedeutende Literatur (Slesvico-Holsatica), Literatur, die auf dem Territorium des heutigen Schleswig-Holstein erschienen ist, Sondersammelgebiete, wertvolle geschlossene (historische) Sammlungen und Spezialbestände, wertvolle Einzelstücke, Unica, Rara, historische Karten, historische Noten sowie Literatur, die für die Absicherung der Erforschung der Landes- und Heimatgeschichte und Verwaltung langfristig unverzichtbar ist.
  • in den Archiven: Urkunden, Amtsbücher, Akten, Karten und Pläne, Plakatsammlungen und Foto- beziehungsweise Glasplattensammlungen;
  • in den Bibliotheken: unter anderem Handschriften, Autographen, Nachlässe von hohem kulturhistorischem Wert, Inkunabeln, Drucke der Jahre zwischen 1500 und 1850, und ab 1850: regionale und lokal bedeutende Literatur (Slesvico-Holsatica), Literatur, die auf dem Territorium des heutigen Schleswig-Holstein erschienen ist, Sondersammelgebiete, wertvolle geschlossene (historische) Sammlungen und Spezialbestände, wertvolle Einzelstücke, Unica, Rara, historische Karten, historische Noten sowie Literatur, die für die Absicherung der Erforschung der Landes- und Heimatgeschichte und Verwaltung langfristig unverzichtbar ist.
  • Sie können die Förderung für Investitionen (beispielsweise technische Ausstattung) nur für den Fall bekommen, dass Sie sie ausschließlich für Erhaltungsmaßnahmen nutzen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • wissenschaftliche Bibliotheken in schleswig-holsteinischen Hochschulen sowie
  • Baumaßnahmen.
  • Chatte mit der Förderung

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