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Copilot für Förderungen
15. Jul. 2020 | Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)
Wenn Sie ein Kulturdenkmal im Saarland nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes erhalten und instand setzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen für die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme.
Wenn Ihre Maßnahme aus Drittmitteln (beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung.
Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Sie bringen einen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben auf.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta