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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Wenn Sie in Niedersachsen zum Erhalt eines Kulturdenkmals verpflichtet sind oder für eine dazu verpflichtete Person oder Einrichtung arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.
Sie erhalten die Förderung für denkmalbedingte Mehrausgaben bei Maßnahmen zur Sicherung, Instandsetzung und Unterhaltung an Kulturdenkmalen, vor allem für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei Gebietskörperschaften beträgt die Bagatellgrenze EUR 25.000, bei allen übrigen Antragsberechtigten grundsätzlich EUR 3.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über die untere Denkmalschutzbehörde beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.
Antragsberechtigt sind Erhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals (§ 6 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz – NDSchG) und für Erhaltungspflichtige tätige juristische oder natürliche Personen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind der Bund, die Bundesländer, ausländische Staaten, deren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des Privatrechts, an denen eine der genannten Gebietskörperschaften oder Institutionen zu mehr als 25 Prozent beteiligt ist.
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