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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern denkmalpflegerische Vorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben an Denkmalen unterschiedlicher Art, die dem Denkmalschutz entsprechen.
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer denkmalbedingten Mehraufwendungen.
Bei herausragendem Landesinteresse können Sie im Einzelfall eine höhere Förderung bekommen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. für das folgende Jahr an das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder Unterhaltungsberechtigte von Denkmalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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