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Copilot für Förderungen

15. Mär. 2024 | Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Wenn Sie Ihr Wohngebäude bisher mit einem Ölheizkessel beheizen und diesen durch einen Wärmeerzeuger mit einem möglichst geringen Einsatz an nicht erneuerbarer Primärenergie ersetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie Ölheizkessel in bestehenden Gebäuden ersetzen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt:
Kommen Sie aus Bremen, richten Sie bitte Ihren Antrag an die swb Vertrieb Bremen GmbH Kundencenter Bremen.
Kommen Sie aus Bremerhaven, richten Sie Ihren Antrag bitte an die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG Kundencenter Bremerhaven.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsberechtigt sind
Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Bremen durchführen, dabei ist die Lage des zu fördernden Gebäudes maßgeblich.
Nachdem Sie den Ölheizkessel ersetzt haben, erfolgt die Wärmeversorgung des Gebäudes durch:
Über die ordnungsgemäße Stilllegung der Heizölanlage müssen Sie eine Stilllegungsbescheinigung vorlegen.
Die Bremer Förderung für Solarthermieanlagen sowie für Holzpellet- und Holzhackschnitzelkessel setzt voraus, dass Sie zuvor auch einen erfolgreichen Förderantrag im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für diese Anlagen gestellt haben. Anerkannt werden Förderzusagen des BAFA, für die Sie den Antrag ab dem 1.4.2019 eingereicht haben
Solarkollektoren dürfen eine Bruttokollektorfläche bis maximal 40 Quadratmeter haben, Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel eine Nennwärmeleistung bis 100 kW.
Sie dürfen mit der Maßnahme vor Bewilligung des Antrags nicht begonnen haben.
Gasbefeuerte Anlagen sind dann von der Förderung ausgeschlossen, wenn der Anschluss an ein Nah- und Fernwärmeversorgungsnetz möglich ist.
Beta