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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Wenn Sie planen, Elektroheizungen durch energieeffizientere Zentralheizungen zu ersetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Bremen unterstützt den Ersatz elektrischer Raumheizungen in bestehenden Gebäuden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme und des Objektes ab.
Kommen Sie aus Bremen, richten Sie Ihren Antrag an die swb Vertrieb Bremen GmbH. Kommen Sie aus Bremerhaven, richten Sie Ihren Antrag an die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG.
Der Zuschuss im Programm „Ersatz von Elektroheizungen“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
Sie führen das geplante Vorhaben im Land Bremen durch, maßgeblich ist die Lage des zu fördernden Gebäudes.
Das Gebäude darf maximal 12 Wohneinheiten haben.
Mit dem Ersatz der elektrischen Raumheizung durch eine Gebäudezentralheizung müssen Sie auch eine gleichzeitig vorhandene elektrische Warmwasserbereitung ersetzen.
Sie müssen die Zentralheizungsanlage mit erneuerbaren Energien, Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung betreiben. Ist das nicht möglich, können Sie die Anlage mit Gas betreiben.
Grundsätzlich müssen Sie alle im Gebäude oder in der Wohnung vorhandenen elektrisch betriebenen Warmwasserspeicher und Durchlauferhitzer ersetzen.
Sie müssen einen Entsorgungsnachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten vorlegen.
Der Gesamtanschlusswert der zu ersetzenden elektrischen Raumheizung muss eine Anschlussleistung von mehr als 2 kW haben.
Sie dürfen mit der Maßnahme vor Bewilligung noch nicht begonnen haben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind ölbefeuerte Zentralheizungsanlagen.
Beta