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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Ihnen als landwirtschaftlichem Unternehmen durch Einschränkungen in der Bewirtschaftung von Grünland in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Das Land Bremen gewährt Ihnen einen Ausgleich, wenn die Bewirtschaftung von Grünland in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten erschwert ist.
Die Förderung erhalten Sie für landwirtschaftlich genutzte Dauergrünlandflächen in besonders geschützten Gebieten wie
Sie erhalten die Förderung für den Ausgleich zusätzlicher Kosten und Einkommensverluste.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Erschwernis.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 150,00.
Stellen Sie Ihren Erstantrag innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten der Vorschrift, die Ihre Erschwernis begründet, online über ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Ihren Folgeantrag stellen Sie bis zum 15.5. für das laufende Kalenderjahr bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ausgeschlossen von der Förderung sind Flächen, für die Sie eine Entschädigung nach § 68 Absatz 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz erhalten.
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