Matching-X-Logo
Förderung

FM

Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte

15. Mär. 2024 | Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Verband +3

300€

Zuschuss

Deutschland

zeitlich begrenzter Zuschuss

Informationen

Wenn Sie Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert Maßnahmen, die der Erstorientierung für Schutzsuchende und Zugewanderte dienen. Die Teilnehmenden können je 300 Unterrichtseinheiten besuchen.

Sie erhalten die Förderung als zeitlich begrenzten Zuschuss. Eine Vollfinanzierung ist nur in Ausnahmefällen möglich, falls Eigen- oder Drittmittel nicht erbracht werden können.

Förderungen des Bundes sind nur nachrangig möglich. Daher müssen Sie bei einzelnen Projekten normalerweise Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 5 Prozent der Gesamtausgaben sicherstellen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) realisiert die Kurse in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Die Bundesländer treffen eine Vorauswahl einer potenziellen Zentralstelle und teilen diese Auswahl dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit. Nach positiver Förderentscheidung werden Sie als Einrichtung durch das BAMF aufgefordert, Ihren Antrag über das Förderportal des Bundes (easy-Online) einzureichen.

Das Auswahlverfahren für die Träger unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie im Internet auf der Seite des BAMF.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • eingetragene Vereine, die seit mindestens einem Jahr im gesamten Bundesland in der Flüchtlingsarbeit oder der Flüchtlingshilfe aktiv sind,
  • bundeslandweit tätige (gemeinnützige) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren vorrangiges Ziel entweder die Flüchtlingshilfe oder die Erwachsenenbildung ist, sowie
  • Volkshochschulen und Volkshochschulverbände.
  • Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Inhalte und die Organisation der Kurse müssen sich nach dem jeweils aktuellen Konzept, herausgegeben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), richten.
  • Jeder Kurs muss aus 6 Modulen und maximal 300 Unterrichtseinheiten bestehen. Das Modul „Werte und Zusammenleben“ ist dabei verpflichtend.
  • Die Teilnehmendenzahl pro Kurs muss mindestens 10 und darf maximal 20 betragen.
  • Von einer Förderung ausgenommen sind schulpflichtige Personen.

    Chatte mit der Förderung

    Beta