
Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte
15. Mär. 2024 | Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Informationen
Wenn Sie Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert Maßnahmen, die der Erstorientierung für Schutzsuchende und Zugewanderte dienen. Die Teilnehmenden können je 300 Unterrichtseinheiten besuchen.
Sie erhalten die Förderung als zeitlich begrenzten Zuschuss. Eine Vollfinanzierung ist nur in Ausnahmefällen möglich, falls Eigen- oder Drittmittel nicht erbracht werden können.
Förderungen des Bundes sind nur nachrangig möglich. Daher müssen Sie bei einzelnen Projekten normalerweise Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 5 Prozent der Gesamtausgaben sicherstellen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) realisiert die Kurse in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Die Bundesländer treffen eine Vorauswahl einer potenziellen Zentralstelle und teilen diese Auswahl dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit. Nach positiver Förderentscheidung werden Sie als Einrichtung durch das BAMF aufgefordert, Ihren Antrag über das Förderportal des Bundes (easy-Online) einzureichen.
Das Auswahlverfahren für die Träger unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie im Internet auf der Seite des BAMF.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von einer Förderung ausgenommen sind schulpflichtige Personen.
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