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Copilot für Förderungen
14. Mär. 2024 | Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Wenn Sie im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) sind und einen Geschäftsanteil an einer Wohnungsbaugenossenschaft kaufen möchten, um eine Wohnung zu beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Das Land Berlin unterstützt Sie als einkommensschwachen Haushalt beim Erwerb eines Geschäftsanteils an einer Wohnungsbaugenossenschaft.
Sie erhalten die Förderung vorrangig für den erstmaligen Bezug einer genossenschaftlichen Neubauwohnung. Zudem können Sie eine Förderung beim Erwerb von Geschäftsanteilen durch Mieterhaushalte in einem Bestandsgebäude nach dessen Erwerb durch eine Wohnungsbaugenossenschaft erhalten.
Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Höhe des Betrags, mit dem Sie zur Überlassung einer Wohnung genossenschaftliche Geschäftsanteile erwerben oder projektbezogene Beteiligungen leisten.
Der Mindestbetrag für das Darlehen beträgt EUR 2.000, seine maximale Höhe EUR 50.000 je Haushalt.
Auf den ausgezahlten Betrag des Darlehens erhalten Sie bei fortbestehendem Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein nach drei Vierteln der Darlehenslaufzeit einen Teilverzicht von 25 Prozent des ausgezahlten Darlehensbetrags.
Ihren Antrag reichen Sie bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Erwerbende von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft mit Hauptwohnsitz in Berlin, die in einem Haushalt mit gültigem Wohnberechtigungsschein für Berlin leben.
Der Wohnraum muss in Berlin liegen.
Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 des Berliner Wohnraumfördergesetzes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigen.
Beta