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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Europäische Kommission (EC)
Die Europäische Union unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der EU sowie zwischen den EU-Mitgliedstaaten und angrenzenden Drittländern, Partnerländern, sonstigen Gebieten beziehungsweise überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit werden folgende Maßnahmen mitfinanziert:
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung beteiligt sich finanziell an den Kooperationsprogrammen.
Die Maßnahmen werden in Form von Kooperationsprogrammen durchgeführt. Art und Umfang der Förderung werden in den Kooperationsprogrammen festgelegt.
Die teilnehmenden Länder benennen Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Programme verantwortlich sind.
Ansprechpartner in Deutschland ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).
Die Antragsberechtigung für spezifische Vorhaben ergibt sich aus den jeweiligen regionalen Kooperationsprogrammen.
Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich auch benachbarte Drittstaaten an den Kooperationsprogrammen beteiligen.
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