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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Europäische Kommission (EC)
Wenn Sie innovative Projekte zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der maritimen Ressourcen durchführen, können Sie Zuschüsse aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erhalten.
Der EMFAF bildet die Grundlage für die Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union. Die Ziele des Fonds sind
Die Maßnahmen des Fonds werden überwiegend in Form von operationellen Programmen in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführt.
Die Förderung erfolgt meistens in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung in Deutschland wird in den Programmen auf Bundes- und Landesebene festgelegt.
In Deutschland beteiligen sich 10 Bundesländer am EMFAF: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Diese Länder setzen den Großteil der Fördermaßnahmen um. Fördermittel aus dem EMFAF können im Rahmen von Landesprogrammen bei den jeweils zuständigen Behörden der teilnehmenden Länder beantragt werden.
Auf Bundesebene werden aus den übrigen Mitteln übergreifende Maßnahmen in den Bereichen Fischereikontrolle, Datensammlung und Naturschutz unterstützt. Diese Mittel werden von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) sowie vom Thünen-Institut verwaltet. Die Koordinierungsstelle auf nationaler Ebene ist beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angesiedelt.
Teile des Fonds werden direkt durch die Europäische Kommission vergeben. Hierzu veröffentlicht die Kommission Arbeitsprogramme sowie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Funding & Tender-Portal.
Antragsberechtigt sind – je nach Vorhaben – Unternehmen, Verbände, Behörden und sonstige Organisationen, die im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind.
Die Voraussetzungen werden in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.
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