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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2014
Wenn Sie Projekte zur Förderung von Beschäftigung, Inklusion und Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten.
Im Rahmen der europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie „Europa 2020“ hat der Freistaat eine eigene Strategie für den Einsatz des ESF entwickelt, die im Operationellen Programm des Freistaates für den ESF 2014 bis 2020 dokumentiert ist und folgende Schwerpunkte setzt:
Prioritätsachse A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte.
Unterstützt werden Ihre Maßnahmen, die zur Aktivierung und langfristigen Integration der Arbeitskräfte und damit zur Steigerung der Erwerbstätigenquote beitragen. Schwerpunkte der Förderung bilden insbesondere die Unterstützung junger Menschen beim Eintritt ins Erwerbsleben und die Anpassung der Arbeitskräfte an die sich verändernde Arbeitswelt durch adäquate Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Förderung in der Förderperiode 2014 bis 2020 ist ausgelaufen.
Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
Schwerpunkt der Förderung ist die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Stabilisierung der Langzeitarbeitslosen erfolgt mittels spezifischer beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Förderung in der Förderperiode 2014 bis 2020 ist ausgelaufen.
Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Schwerpunkt der Förderung ist die Unterstützung junger Menschen. Durch geeignete schulische Maßnahmen sollen Differenzen in den Bildungschancen, die aufgrund von sozialen Benachteiligungen bestehen, verringert werden.
Förderprogramme:
Förderlinie REACT-EU:
Schwerpunkt der Förderung ist die Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und die Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft.
Förderprogramme:
Querschnittsziele aller Schwerpunkte sind die Förderung der Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern, der Bedarfe älterer Menschen sowie von Nachhaltigkeit und Umweltrelevanz.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Nähere Informationen erhalten Sie in den Förderrichtlinien und -hinweisen zu den einzelnen Programmen.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die je nach Förderprogramm zuständige Stelle.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Beta