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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Wenn Sie arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben in diesen Bereichen:
Sie erhalten die Förderung auf Grundlage der jeweiligen Fördergrundsätze und programmbezogenen Richt- und Leitlinien.
In allen Schwerpunkten können Sie auch transnationale Projekte durchführen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab. Nähere Informationen können Sie den Förderrichtlinien zu den einzelnen Programmen entnehmen.
Der Europäische Sozialfonds beteiligt sich grundsätzlich bis zu einer Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in elektronischer Form über das Antragsportal bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein.
Antragsberechtigt sind normalerweise die Durchführungs- oder Projektträger. Ob Sie antragsberechtigt sind, entnehmen Sie bitte den Leitlinien der jeweiligen Förderprogramme.
Die Förderung ist bestimmte Bedingungen geknüpft:
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