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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen fördern Vorhaben zur Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH).
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder zinsloses Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar).
Wenn Sie Leitprojekte durchführen, beträgt die Förderung normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sonstige Projekte werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Wenn Sie als Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. Maßnahmen durchführen, werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder anderen beantragten Mittel zu 100 Prozent gefördert.
Ihr Antrag muss eine Fördersumme von mindestens EUR 10.000 umfassen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in Papierform und elektronisch an die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern und an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation in Hamburg.
Als kreisangehörige Gemeinde reichen Sie Ihren Antrag bitte über den Landkreis ein.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta