Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert auf der Grundlage seiner Innovationsstrategie (RIS3.RP) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das EFRE-Kundenportal 2021–2027 der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
wissenschaftliche Qualität und Innovationshöhe,Bedeutung für die Stärkung des anwendungsorientierten Forschungs-, Technologie- und Innovationsprofils und der Wettbewerbsfähigkeit (Anwendungs- und Verwertungspotenziale) insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),Bedeutung für regionale technologische Entwicklungspotenziale, Schwerpunkte, Kompetenzfelder, Netzwerke und Cluster.Auf- und Ausbau von technologie- beziehungsweise anwendungsorientierten Kompetenzfeldern,Ihr Projekt wird anhand folgender Kriterien bewertet: Kohärenz zur rheinland-pfälzischen Innovationsstrategie (RIS3.RP),wissenschaftliche Qualität und Innovationshöhe,Konzentration auf zukunftsfähige Innovations- und Technologiefelder,Bedeutung für die Stärkung des anwendungsorientierten Forschungs-, Technologie- und Innovationsprofils und der Wettbewerbsfähigkeit (Anwendungs- und Verwertungspotenziale) insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),Bedeutung für regionale technologische Entwicklungspotenziale, Schwerpunkte, Kompetenzfelder, Netzwerke und Cluster.Je nach der Art Ihres Vorhabens gelten weitere spezifische Voraussetzungen.Wissens- und Technologietransfer (WTT)/InnoProm (Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen von anwendungsorientierten Promotionsvorhaben unabhängig von einem bestimmten Wirtschafts- oder Produktionszweig)Auf- und Ausbau von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen (Erweiterung und Modernisierung technischer Ausstattung, Bau oder Erweiterung von Forschungsgebäuden einschließlich Erstausstattung),Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens. Der Anteil der EFRE-Mittel darf in stärker entwickelten Regionen höchstens 40 Prozent und in Übergangsregionen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (öffentliche und private Ausgaben) betragen.
technologieorientierte Gründungsinfrastruktur (Neubau oder Erwerb von bestehenden Immobilien mit anschließender Herrichtung und Nutzbarmachung als Gründungsinfrastruktur, erstmalige Ausstattung der Gründungsinfrastruktur sowie begleitende Maßnahmen wie Informations- und Netzwerkveranstaltungen),Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000 je Projekt.
Vereine und vergleichbare juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz,Technologiezentren in den Oberzentren des Landes.Konzentration auf zukunftsfähige Innovations- und Technologiefelder,Vernetzung und Aktivierung von technologieorientierten Netzwerk- und Clusterstrukturen (einschließlich Hubs),technologieorientierte Netzwerke und Cluster mit Bedeutung oder Potenzial für das Land Rheinland-Pfalz,Kontext
Kohärenz zur rheinland-pfälzischen Innovationsstrategie (RIS3.RP),rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Hochschulen,Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: