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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Wenn Sie eine kleine Wasserkraftanlage oder ein Querbauwerk besitzen oder betreiben und Modernisierungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Eigentümerin und Eigentümer oder als Betreiberin und Betreiber einer kleinen Wasserkraftanlage oder eines Querbauwerks, wenn Sie in die technische und ökologische Modernisierung investieren.
Sie bekommen die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 200.000, jedoch maximal 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. oder 31.10. eines Jahres bei der unteren Wasserbehörde ein und senden ihn zusätzlich an das zuständige Regierungspräsidium.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder rechtmäßige Betreiberin und rechtmäßiger Betreiber von Wasserkraftanlagen oder Querbauwerken.
Als Unternehmen müssen Sie die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta