Informationen
Wenn Sie als Kommune in öffentliche Einrichtungen der touristischen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune – teilweise mit Mitteln des Bundes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – bei Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Tourismusinfrastruktur, die einen starken und nachhaltigen Impuls für die Entwicklung des Tourismus erwarten lassen und von besonderer regionaler Bedeutung sind.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen in
die Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung von Basiseinrichtungen der öffentlichen Tourismusinfrastruktur, beispielsweise Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege im Rahmen regionaler Konzepte, Steganlagen für den Bootstourismus, Wasserwanderrastplätzen sowie die Schaffung digitaler Angebote in diesen Bereichen,die Optimierung der Erlebnisqualität der öffentlichen Tourismusinfrastruktur, beispielsweisee an bedeutenden Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur oder auch saisonverlängernde Maßnahmen sowie Vorhaben mit einem regionalen, kooperativen Ansatz,innovative, saisonunabhängige Angebote der öffentlichen Tourismusinfrastruktur unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0), beispielsweise innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für die Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben undin allen anderen Fällen bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben,jedoch höchstens EUR 5 Millionen je Vorhaben.
Das Investitionsvolumen muss bei
Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung von Basiseinrichtungen der öffentlichen Tourismusinfrastruktur und zur Optimierung der Erlebnisqualität der öffentlichen Tourismusinfrastruktur mindestens EUR 75.000,innovativen, saisonunabhängigen Angeboten der öffentlichen Tourismusinfrastruktur mindestens EUR 200.000betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Bitte beachten Sie: Für Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden (Tourismus 4.0, touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien), gilt ein zweistufiges Antragsverfahren. In der 1. Stufe reichen Sie im Rahmen von Förderaufrufen Ihren Projektvorschlag bitte zu bestimmten Fristen ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowiesonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss die jeweiligen planungs-, bau-, umwelt-, wasserrechtlichen oder wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen und sich in das regionale Tourismuskonzept einfügen.Ihre zu fördernde öffentliche Tourismusinfrastruktur muss einen wesentlichen Beitrag zu einem modernen, nachhaltigen, marktgerechten und erlebnisorientierten Vor-Ort-Angebot für Gäste und Besucherinnen und Besucher leisten,mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz in Einklang stehen sowievon besonderer regionaler Bedeutung sein und einen deutlichen Mehrwert im Sinne des Zuwendungszwecks haben.einen wesentlichen Beitrag zu einem modernen, nachhaltigen, marktgerechten und erlebnisorientierten Vor-Ort-Angebot für Gäste und Besucherinnen und Besucher leisten,mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz in Einklang stehen sowievon besonderer regionaler Bedeutung sein und einen deutlichen Mehrwert im Sinne des Zuwendungszwecks haben.Sie müssen ein verbindliches Konzept zur Vermarktung der Einrichtung einschließlich Darstellung der wettbewerbsfähigen Strukturen zur Vermarktung vorlegen.Sie erbringen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind unter anderem folgende Maßnahmen:
Fußgängerzonen,Schiffsanleger,Schwimmbäder (Hallen-, Frei-, Erlebnis-, Spaß-, Freizeit-, und Thermalbäder),Beschneiungsanlagen, Skilifte,Nordic-Walking-Parks.