Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt mit europäischen Partnern durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das themenoffene Förderprogramm Eurostars unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen.
Sie erhalten die Förderung für zivile Verbundprojekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahre.
Das gesamte Antragsverfahren erfolgt über das elektronische Antragsportal des EUREKA-Sekretariates. Außerdem müssen Sie bei dem DLR Projektträger einen formlosen easy-Antrag (nur Kosten-/Ausgabenkalkulation) einreichen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Projektträger auf, bevor Sie Ihren Projektvorschlag einreichen.
Antragsberechtigt sind innovative kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie – in Verbindung mit diesen – Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Ausländische Kooperationspartner aus den Eurostars-Mitgliedsländern sind in ihrem Herkunftsland antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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