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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Maßnahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung planen, die zum Erhalt und zur Pflege der Kulturlandschaft, zum Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, zum Erhalt und zur Verbesserung der Biodiversität oder zur Förderung der artgerechten Tierhaltung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Durchführung von extensiven Bewirtschaftungsweisen und aktiven Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen, insbesondere auf den ökologisch besonders wertvollen Flächen des Landes.
Sie erhalten eine Förderung für folgende betriebs-, einzelflächen- und tierbezogene Teilmaßnahmen, die Sie einzeln oder in Kombination durchführen können:
Sie erhalten die Förderung als jährlichen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt je nach Art Ihres Vorhabens von der Zahl der Hektar oder Tiere ab.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 250,00 je Antrag.
Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung des gemeinsamen Antrags an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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