Förderprogramm gegen Meeresmüll
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Informationen
Wenn Sie bilaterale und regionale Projekte zum Schutz der Meeresumwelt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Ihre Maßnahmen, die Meeresmüll langfristig und nachhaltig vermeiden.
Gefördert werden Vorhaben in Official-Development-Assistance- (ODA-)fähigen Partnerländern, insbesondere:
Maßnahmen, die regulatorische und legale Rahmenbedingungen sowie Technologien und Strukturen in Produktion, Vertrieb und Konsum etablieren, die den Eintrag von Abfall in die Meere von vornherein vermeiden,Maßnahmen zur Etablierung von Rahmenbedingungen sowie technologischer und organisatorischer Maßnahmen und Konzepte für eine funktionierende Abfallwirtschaft, insbesondere zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft,Maßnahmen, die den Eintrag von Kunststoff aus signifikanten Punktquellen verringern, die nicht durch einen der beiden zuvor genannten Schwerpunkte reduziert werden können,Kapazitätsaufbau in öffentlichen und privaten Institutionen und Aufbau und Stärkung geeigneter Institutionen in den Partnerländern.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Der Zuschuss kann zwischen EUR 3 Millionen und 6 Millionen pro Projekt betragen. Sie müssen eine angemessene Eigenbeteiligung sowie zusätzliche Finanzmittel zur Finanzierung der förderfähigen Ausgaben aufbringen.Es werden Förderaufrufe veröffentlicht, die die maximale Förderlaufzeit festlegen.Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizzen im Rahmen eines Förderaufrufs einreichen. Die Förderaufrufe werden auf der Website des BMUV veröffentlicht und sind zeitlich begrenzt.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Nichtregierungsorganisationen,Wirtschaftsunternehmen,Hochschulen,Forschungseinrichtungen undDurchführungsorganisationen.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Ihre Maßnahmen, Investitionen und Projekte bieten neben einem sinnvollen fachlichen Ansatz auch weitere Aspekte, die zu dem Erfolg des Projektes beitragen.Ihre Projektaktivitäten orientieren sich an den Bedürfnissen des Partnerlandes und den dortigen Ursachen für Meeresmüll.Sie binden lokale Durchführungspartnerinnen und Durchführungspartner umfänglich in das Projekt ein.Ihr Vorhaben enthält transformative und innovative Elemente.Sie entwickeln ein Konzept zur Messung der unmittelbaren Verringerung einschlägiger Einträge von Meeresmüll, basierend auf den gängigen Methoden.Sie können die Nachhaltigkeit der Projektaktivitäten darstellen.