verpflichtend mindestens 2 Beratertage für IT-Sicherheit.Wenn Sie als Unternehmen Maßnahmen zur Digitalisierung Ihres Unternehmens durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Beratungsleistungen erhalten.
Kontext
Mit dem Förderprogramm „go-digital“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen, auch im Handwerk, wenn Sie Ihre IT-Systeme auf- oder ausbauen möchten. Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen Ihre fachliche Beratung und Begleitung in den folgenden 5 Modulen:
Modul 1 – Digitalisierungsstrategie: Sie werden zu Ihrer unternehmensspezifischen Digitalisierungsstrategie beraten, um neue funktionsfähige digitale Geschäftsmodelle und -prozesse zu entwickeln beziehungsweise vorhandene Geschäftsmodelle und -prozesse zu digitalisieren,Modul 2 – IT-Sicherheit: Es werden alle Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen gefördert, die der IT-Sicherheit dienen.Modul 3 – Digitalisierte Geschäftsprozesse: Die Beratung umfasst Maßnahmen zur Einführung sicherer elektronischer, möglichst mobiler, Prozesse, die die Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig beziehungsweise medienbruchfrei digitalisieren.Modul 4 – Datenkompetenz (go-data): Gefördert werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen, mit denen Ihrem Unternehmen eine aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie ermöglicht werden kann.Modul 5 – Digitale Markterschließung: Gefördert wird die Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings.Die Beratungsleistungen können folgende Bestandteile enthalten:
optionale Potenzialanalyse: fachliches Erstgespräch zur Bestandsaufnahme der Technologien und Prozesse in dem für Sie relevanten Bereich einschließlich einer kurzen Beschreibung des Ist-Zustands,Stärken-Schwächen-Profil des IST-Zustands Ihres Unternehmens,Umsetzungskonzept einschließlich Aufwandsschätzung (Zeit und Kosten).fachliches Erstgespräch zur Bestandsaufnahme der Technologien und Prozesse in dem für Sie relevanten Bereich einschließlich einer kurzen Beschreibung des Ist-Zustands,Stärken-Schwächen-Profil des IST-Zustands Ihres Unternehmens,Umsetzungskonzept einschließlich Aufwandsschätzung (Zeit und Kosten).Umsetzungsleistung: die vereinbarten Maßnahmen werden durchgeführt inklusive Vorhabencontrolling,Auswertung des abgeschlossenen Vorhabens.die vereinbarten Maßnahmen werden durchgeführt inklusive Vorhabencontrolling,Auswertung des abgeschlossenen Vorhabens.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Ihr Vorhaben. Ein Beratertag wird dabei mit maximal EUR 1.100 gefördert.
Sie können alle 5 Module nutzen. Förderfähig sind bis zu 30 Beratertage, darin enthalten sind
bis zu 3 Beratertage für die „Potenzialanalyse”,bis zu 6 Beratertage für sachverständige Dritte sowieDie Beratung Ihres Unternehmens sollte die Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten. Nach Ablauf von 2 Jahren, nachdem Ihre geförderte Beratungsleistung beendet wurde, können Sie eine erneute Förderung beantragen.
Wenn Sie sich für das Förderprogramm „go-digital“ interessieren, wenden Sie sich an ein zur Durchführung des Programms autorisiertes Unternehmen. Die Kontaktdaten dieser Unternehmen finden Sie unter dem weiterführenden Link. Auskünfte erhalten Sie auch beim Projektträger EURONORM GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind autorisierte Beratungsunternehmen. Diese beantragen die Förderung für das begünstigte Unternehmen. In begründeten Ausnahmefällen kann in begrenztem Umfang die Hinzuziehung eines sachverständigen Dritten beantragt werden.
Begünstigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 20 Millionen erwirtschaften.
Für das Förderprogramm „go-digital“ gelten folgende Bedingungen:
Ihre in Anspruch genommenen Beratungen müssen den Anforderungen der Module entsprechen und von einem der autorisierten Beratungsunternehmen durchgeführt werden.Es muss eine hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutrale Beratung gewährleistet sein. Die Leistungen werden auf Grundlage eines Beratungsvertrags zwischen Ihrem Unternehmen und dem Beratungsunternehmen erbracht.Als beratenes Unternehmen bestätigen Sie rechtsverbindlich, dass das Beratungsunternehmen die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt.Von der Förderung ausgeschlossen sind
durch andere Beihilfen geförderte Beratungsleistungen,Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunternehmen,Beratungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen seitens des Beraters an das KMU,Beratungen zur Entwicklung eines konkreten marktfähigen Produktes beim KMU,technische und organisatorische Leistungen zur Erhöhung der physikalischen Sicherheit,unterstützende Informationstechnik wie Hardware oder Standardsoftware.