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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Arbeitsplätze im Kulturbereich schaffen und dadurch ein landesweites Netz zum Erhalt und Ausbau der kulturellen Vielfalt sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen unterstützt Sie als kultureller Verband oder als Träger freier Kulturarbeit bei der Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse.
Die Förderung erhalten Sie für Personalausgaben bei der Beschäftigung von kulturellen Leitungskräften.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Vergütung für die Personalstelle beträgt
bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6. für das folgende Jahr bei der Thüringer Staatskanzlei – Abteilung Kultur und Kunst.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts, die Träger freier Kulturarbeit sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
Bei einer Maßnahme mit vorrangig örtlichem Bezug muss sich die Kommune angemessen beteiligen.
Beta