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Förderung

FM

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024)

28. Jun. 2024 | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Privatperson +4

Darlehen, Zuschuss

Nordrhein-Westfalen

abhängig von Ihrem Vorhaben in dem jeweiligen Förderbereich

Informationen

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das für Sie zuständige Amt für Wohnungswesen. Weitere Informationen zu den einzelnen Förderbereichen erhalten Sie auch bei der NRW.BANK.

  • Der zu fördernde Wohnraum muss in Nordrhein-Westfalen liegen und für den Wohnraum muss in sozialer und wohnungspolitischer Hinsicht Bedarf bestehen.
  • Wenn Sie Wohnraum neu schaffen oder modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

  • Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die geltenden baurechtlichen Anforderungen einhalten.
  • Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die das Bauvorhaben durchführen oder durchführen lassen.

    Die Höhe des Darlehens ist abhängig von Ihrem Vorhaben in dem jeweiligen Förderbereich.

    Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und vor allem bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedliche Zielgruppen.

  • Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
  • rechtliche Voraussetzungen

  • Förderung von Wohnplätzen für Auszubildende und Studierende
  • Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:

  • Modernisierungsförderung
  • Sie erhalten die Förderung als Darlehen, im Förderbreich „Bindungserwerb“ als einmaligen Festbetragszuschuss.

  • Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche.
  • Kontext

  • Förderung von Gruppenwohnungen
  • Bindungsverlängerung für Mietwohnraum
  • Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Förderung von Mietwohnraum
  • Bindungserwerb
  • Chatte mit der Förderung

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