
Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024)
28. Jun. 2024 | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das für Sie zuständige Amt für Wohnungswesen. Weitere Informationen zu den einzelnen Förderbereichen erhalten Sie auch bei der NRW.BANK.
Wenn Sie Wohnraum neu schaffen oder modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die das Bauvorhaben durchführen oder durchführen lassen.
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von Ihrem Vorhaben in dem jeweiligen Förderbereich.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und vor allem bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedliche Zielgruppen.
rechtliche Voraussetzungen
Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Darlehen, im Förderbreich „Bindungserwerb“ als einmaligen Festbetragszuschuss.
Kontext
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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