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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Wenn Sie durch ökologische Anbauverfahren zum Erhalt oder zur Verbesserung der Umwelt beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ die Einführung oder Beibehaltung von ökologischen/biologischen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren und -methoden nach dem jeweils geltenden GAP-Strategieplan.
Sie können die Förderung für die Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus auf folgenden Flächen erhalten:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung wird durch das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft im Internet bekannt gemacht.
Die erhöhte Förderung bei der Einführung des ökologischen/biologischen Landbaus können Sie für die Zeit der Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau für maximal 2 Jahre bekommen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte jährlich bis zum 15.5. über das webbasierte Antragsportal DIANAweb ein. Vorher müssen Sie einmalig einen Teilnahmeantrag bis zum 15.12. des Vorjahres stellen. Die Bewilligung erfolgt durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen und Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta