Matching-
Copilot für Förderungen
14. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Wenn Sie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Kulturlandschaft sowie zur Erhaltung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) bei Maßnahmen zur Sicherung landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten.
Die Förderung erhalten Sie für im Freistaat Sachsen gelegene landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Ausmaß der festgestellten beständigen Nachteile, die landwirtschaftliche Tätigkeiten beeinträchtigen.
In voller Höhe erhalten Sie die Ausgleichszulage für höchstens 85 Hektar. Für weitere Flächen reduziert sich die Förderung um durchschnittlich 5 Prozent.
Ihren Antrag stellen Sie bis zum 15.5. beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens mit Betriebssitz in Sachsen sind.
Sie müssen aktiv Landwirtschaft betreiben.
Sie müssen im Antragsjahr mindestens 3 Hektar Fläche in benachteiligten Gebieten im Freistaat Sachsen bewirtschaften.
Die Mindestschlaggröße der beantragten Flächen beträgt 0,3 Hektar.
Beta