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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Die Höhe des Zuschusses beträgt im 1. Ausbildungsjahr 50 Prozent und im 2. Ausbildungsjahr 25 Prozent der Ausbildungsvergütung.
Wenn Sie Ausbildungsplätze für Jugendliche in Hessen schaffen, die höchstens einen Hauptschulabschluss haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei der Schaffung von Ausbildungsstellen für junge Menschen, die die allgemeinbildende Schule nach der Klasse 9 mit höchstens einem Hauptschulabschluss verlassen haben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Ausbildungsbeginn in dem Jahr, in dem das Ausbildungsverhältnis begonnen wird, an das Regierungspräsidium Kassel. Die jeweiligen Antragsfristen werden vom Regierungspräsidium Kassel veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (mit Ausnahme von Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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