Matching-

Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte mit besonderer Bedeutung in der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie.
Sie bekommen die Förderung für Projekte in den Bereichen
Zudem können Sie eine Förderung für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen im Rahmen der institutionellen Förderung erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Deckungsmittel und Einnahmen fehlen oder wenn die Maßnahmen dem Arten- und Biotopschutz, Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel dienen, können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhalten.
Die Höhe der Förderung muss mindestens EUR 4.000 betragen und darf nicht über EUR 300.000 liegen.
Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Aktuelle Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen und Antragsunterlagen werden im Internet veröffentlicht. Anträge für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen im Rahmen der institutionellen Förderung können Sie jederzeit einreichen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Antragsberechtigt für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen sind juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Beta