Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels
16. Apr. 2023 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:
Maßnahmen an Gebäuden oder im Zusammenhang mit Gebäuden, beispielsweise als baulicher Hitzeschutz,Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zum Schutz vor Überflutung oder vor wild abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag, soweit sie nicht dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind,sonstige Anpassungen von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, beispielsweise zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz,komplexe investiver Maßnahmenpakete, die sich aus vorhandenen Konzepten und Umsetzungsprogrammen ergeben, wesentlich zur Erhöhung der Klimaresilienz beitragen und einen Mehrwert gegenüber der Realisierung isolierter Einzelmaßnahmen erzielen,Modellvorhaben zuzüglich Neubauvorhaben zur Klimawandelanpassung, die über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) odereinen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oderaufgrund der Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind (Übertragbarkeit),über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) odereinen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oderaufgrund der Vorbildwirkung auf vergleichbare Fälle übertragbar sind (Übertragbarkeit),Begrünungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen stehen.Zudem bekommen Sie eine Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:
Erarbeitung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen inklusive Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit, Ergänzung informeller Konzepte um einen Fachteil Klima,integriertes Klimamanagement inklusive Erstellung integrierter Klimakonzepte,externe Beratungsleistungen/Klima-Coaching.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt grundsätzlich 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen,Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU),Verbandskörperschaften,gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften,Vereine, Stiftungen und Genossenschaften,Privatpersonen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Ihr Vorhaben naturbasierte Lösungen verfolgt, kann es vorrangig gefördert werden.Wenn Sie ein Neubauvorhaben oder ein Vorhaben zur Modernisierung von Gebäuden planen, müssen Sie die gesetzlichen Standards überschreiten oder andere positive Umweltauswirkungen erreichen.