Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
16. Apr. 2023 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Informationen
Unternehmen,Verbandskörperschaften,kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen,Wenn Sie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:
Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten) um mindestens 20 Prozent verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent,komplexe investive Maßnahmenpakete, die zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen,Modellvorhaben, die wesentlich zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen und über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) odereinen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oderaufgrund der Vorbildwirkung und Öffentlichkeitswirksamkeit auf vergleichbare Fälle übertragbar sind.über den Stand der Technik oder etablierte Prozessabläufe hinausgehen (Innovationsgrad) odereinen besonderen Beitrag zu Zielen und Maßnahmen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen leisten oderaufgrund der Vorbildwirkung und Öffentlichkeitswirksamkeit auf vergleichbare Fälle übertragbar sind.Zudem bekommen Sie die Förderung für folgende nicht investive Maßnahmen:
Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Energieeffizienz- und Treibhausgasminderungs- oder Energiemanagementprojekte einschließlich Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit, Investitionsvorbereitung, Erarbeitung konzeptioneller und strategischer Grundlagen, Erarbeitung, Aktualisierung und Ergänzung informeller Planungen und Konzepte,Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität,kommunales Klimamanagement einschließlich Erstellung integrierter Klimakonzepte mit dem Schwerpunkt Klimaschutz,kommunale Umsetzungsinstrumente, einschließlich Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award® oder Kommunales Energiemanagement,externe Beratungsleistungen zum Einstieg und begleitende Beratung zum Thema Energieeffizienz und Treibhausgasminderung.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller sowie von der Art und Umfang Ihres Vorhabens. Sie beträgt grundsätzlich 50 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften,Vereine, Stiftungen und Genossenschaftenjeweils mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Bei investiven Maßnahmen müssen Sie die Erfüllung der Anforderungen durch eine Energieberaterin und einen Energieberater nachweisen.Wenn Sie Vorhaben zur Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität planen, müssen Sie die Mindeststandards von Netzwerken für Energieeffizienz und Klimaneutralität einhalten.Ihre Komplex- und Modellvorhaben, die den Neubau oder die Modernisierung von Gebäuden mit beinhalten, müssen die gesetzlichen Standards überschreiten.