Matching-

Copilot für Förderungen

13. Jun. 2023 | Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Als Studierende aus Mittel-, Ost- und Südeuropa können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.
Das Land Sachsen fördert Stipendien für Studierende aus östlichen EU-Staaten und Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für Vollzeitstudien EUR 480,00 pro Monat für die Dauer der Regelstudienzeit. Für Kurzzeitstudien erhalten Sie bis zu EUR 450,00 pro Monat für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren.
Vollzeitstipendien werden durch das Studentenwerk Dresden ausgeschrieben. Stellen Sie Ihren Erstantrag über das zuständige Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule beim Studentenwerk Dresden.
Für Kurzzeitstudien stellen Sie Ihren Erstantrag über das zuständige Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule beim Studentenwerk.
Mit Ihrem Antrag müssen Sie die für die Hochschulzulassung erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Antragsberechtigt sind Studierende.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Für Vollzeitstudien gilt:
Für Kurzzeitstudien gilt:
Beta