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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Wenn Sie Vorhaben im Gewässer- und Hochwasserschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.
Sie bekommen die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt in der Regel EUR 10.000.
Sie stellen Ihren Förderantrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme auf dem vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung bei der Landesdirektion Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta