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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und zur Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements.
Die Förderung erhalten Sie je nach Vorhaben für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 40 Prozent bis 80 Prozent, für Unternehmen 25 Prozent und 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung. Ihren Antrag zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie stellen Sie bis zum 30.10. des vorhergehenden Haushaltsjahres.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts wie
In bestimmten Bereichen sind auch juristische Personen des Privatrechts antragsberechtigt. Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit für Fische können auch Unternehmen als Antragsteller auftreten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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