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Copilot für Förderungen
03. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen fördert das Jagdwesen aus der Jagdabgabe.
Die Förderung erhalten Sie für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Maßnahme bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum Ende eines Kalenderjahres für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta