Informationen
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LEADER – Liaison entre actions de développement de l'économie rurale) unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete dienen.
Sie erhalten die Förderung für
die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES),die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie,Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowiemit der Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie verbundene laufende Kosten und Sensibilisierungsvorhaben.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Vorgaben der LEADER-Entwicklungsstrategie des jeweiligen LEADER-Gebietes bestimmen die Höhe des Zuschusses. Dieser beträgt
für die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie: 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsvorhaben: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben sowiefür die mit der Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie verbundenen Ausgaben: bis zu 95 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei dem zuständigen Landratsamt. Informationen erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
für Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie: lokale Gemeinschaften,für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich der lokalen Aktionsgruppen (LAG),für die Vorbereitung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsvorhaben: die sächsischen lokalen Aktionsgruppen,für die Durchführung der Kooperationsvorhaben: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich lokaler Aktionsgruppen,für die mit der Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie verbundenen Ausgaben: durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft anerkannte lokale Aktionsgruppen.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie führen das Vorhaben in einem ländlichen Gebiet des Freistaates Sachsen durch. Zu einem ländlichen Gebiet gehören Gemeinden mit bis zu 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In Gemeinden mit mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zählen ländlich geprägte Orte zum ländlichen Gebiet, wenn die Orte innerhalb ihrer Gemarkung entweder nicht mehr als 150 Einwohnerinnen und Einwohner pro Quadratkilometer haben oder zu mindestens 2 Dritteln aus landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzter Fläche bestehen. Sie können die Fördergebietskulisse im Internet abrufen.Für Ihre Antragstellung ist ein positives Votum des regionalen Entscheidungsgremiums des LEADER-Gebietes eine wichtige Grundlage.Je nach Förderbereich müssen Sie darüber hinaus weitere Voraussetzungen erfüllen.