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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Wenn Sie planen, ein landwirtschaftliches Unternehmen in Sachsen zu gründen oder eine Hofnachfolge anzutreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Existenzgründungen und Hofnachfolgen von Junglandwirtinnen und Junglandwirte.
Sie erhalten die Förderung für die Umsetzung eine fünfjährigen Geschäftsplans zur Entwicklung des Unternehmens.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 70.000 je Unternehmen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3.2024 ein.
Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens beziehungsweise von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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