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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Wenn Sie Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb, die die Haltungsbedingungen von Nutztieren und den Klima- und Umweltschutz verbessern.
Sie können eine Förderung erhalten für Investitionen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 65 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben.
Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt maximal EUR 5 Millionen für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2027 und mindestens EUR 20.000 je Vorhaben.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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