
Förderrichtlinie Messe meets Mittelstand NRW
15. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie sich als kleines oder mittleres Unternehmen auf Messen im Ausland oder auf internationalen Messen im Inland präsentieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei der Beteiligung an Messen im Ausland und an internationalen Messen im Inland, um betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile abzubauen und Chancengleichheit herzustellen und zu sichern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu EUR 7.500 pro Jahr.
Sie können grundsätzlich nur einmal jährlich und maximal dreimal gefördert werden. Nach 5 Jahren können Sie erneut eine Förderung beantragen, wenn die Messebeteiligung in einem anderen als dem zuvor geförderten Land stattfindet. Sind Sie eine Firma aus dem Handwerk beziehungsweise ein anderer Kleinbetrieb mit bis zu 49 Beschäftigten, gilt die Wartezeit für Sie nicht.
Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens elektronisch bei der NRW.Global Business GmbH. Zusätzlich müssen Sie einen Ausdruck im Original unterschrieben vorlegen.
Sie erhalten eine Einzelförderung. Eine Vernetzung mit anderen teilnehmenden Unternehmen findet durch die NRW.Global Business GmbH statt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die eine Niederlassung oder eine selbstständige Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen unterhalten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
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