
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2023)
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie aus Landesmitteln bei der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen oder Populationen wildlebender Tierarten und wilder Pflanzenarten sowie der historisch gewachsenen Vielfalt der Kulturlandschaft.
Die Förderung aus ELER-Mitteln erhalten Sie für
Die Förderung aus Landesmitteln erhalten Sie für
Die Förderung aus GAK-Mitteln erhalten Sie für die Sanierung von Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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