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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Wenn Sie in nachhaltiges kommunales Flächenmanagement investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt bei der Absenkung der Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr in Ihrer Region.
Sie erhalten die Förderung für
im Bereich des zeitlich begrenzten, kommunalen Flächenmanagements.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 320.000.
Sie können die Förderung über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren in Anspruch nehmen und erhalten
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, kommunale Körperschaften, kreisgebietsübergreifende regionale Körperschaften sowie Gesellschaften der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta