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Copilot für Förderungen
14. Mär. 2024 | Sächsischer Landtag
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Ursachen, Geschichte und Folgen der SED-Diktatur aufzuarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Verband der Opfer der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR. Außerdem werden gesellschaftliche Aufarbeitungsinitiativen und private Archive unterstützt.
Die Förderung erhalten Sie für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.
Der Zuschuss ist bei einer institutionellen Förderung normalerweise auf EUR 1.000 pro Jahr begrenzt. Ausnahmen bestehen für Angebote wie psychosoziale Opferberatung, historisch-politischer Unterricht an sächsischen Schulen (Zeitzeugenberichte) und Dokumentationen.
Ihren Antrag stellen Sie bis zum 30.9. für das Folgejahr beim Sächsischen Landtag, Referat ZD 2
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
Sie müssen mit Ihrem Verein zumindest zusätzlich auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen aktiv sein.
Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Ausgaben erwirtschaften.
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