Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Forstwirtschaft sowie zur Überwindung struktureller Nachteile für die Waldbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen im Bereich der Forstwirtschaft und zur Entwicklung und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern.
Die Förderung aus ELER-Mitteln erhalten Sie für
die Einrichtung und Verbesserung von Anlagen zur Früherkennung von Waldbränden sowie von Löschwasserentnahmestellen.Die Förderung aus GAK-Mitteln erhalten Sie für
Waldumbau mit standortgerechten Baumarten und Waldsträuchern außerhalb von Schutzgebieten,Verjüngung standortheimischer Baumarten und Waldsträucher der natürlichen Waldgesellschaften in Schutzgebietenmit standortgerechten Baumarten und Waldsträuchern außerhalb von Schutzgebieten,Verjüngung standortheimischer Baumarten und Waldsträucher der natürlichen Waldgesellschaften in Schutzgebietenforstwirtschaftlicher Wegebau Ausbau und Grundinstandsetzung von Holzabfuhrwegen,Neubau, Ausbau und Grundinstandsetzung von Maschinenwegen,Ausbau und Grundinstandsetzung von Holzabfuhrwegen,Neubau, Ausbau und Grundinstandsetzung von Maschinenwegen,Projekte forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse Zusammenfassung des Holzangebotes,Waldpflegeverträge,Professionalisierung,Mitgliederinformation und -aktivierung,Projektmanagement,Zusammenfassung des Holzangebotes,Waldpflegeverträge,Professionalisierung,Mitgliederinformation und -aktivierung,Projektmanagement,Erstaufforstung Kulturbegründung (Pflanzung) einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung und Sicherung der Kultur während der ersten fünf Jahre,Nachbesserung von Erstaufforstungen,Kulturbegründung (Pflanzung) einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung und Sicherung der Kultur während der ersten fünf Jahre,Nachbesserung von Erstaufforstungen,Waldschutzmaßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten durch Behandlung von Holzpoltern mit Insektiziden (Polterspritzung),Aufarbeitung von durch rindenbrütende Schadinsekten befallenem oder akut befallsgefährdetem Holz oder sonstige Maßnahmen, die die Bruttauglichkeit von Holz und Restmaterial so weit herabsetzen, dass Gefährdungen von diesem Material nicht mehr ausgehen oder gar nicht erst entstehen, einschließlich Aufarbeitung und Transport von Fangbäumen,Anlage von Lagerplätzen (Nass- und Trockenlager) zur Lagerung der Kalamitätshölzer.Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten durch Behandlung von Holzpoltern mit Insektiziden (Polterspritzung),Aufarbeitung von durch rindenbrütende Schadinsekten befallenem oder akut befallsgefährdetem Holz oder sonstige Maßnahmen, die die Bruttauglichkeit von Holz und Restmaterial so weit herabsetzen, dass Gefährdungen von diesem Material nicht mehr ausgehen oder gar nicht erst entstehen, einschließlich Aufarbeitung und Transport von Fangbäumen,Anlage von Lagerplätzen (Nass- und Trockenlager) zur Lagerung der Kalamitätshölzer.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Stellen Sie Ihren Antrag beim Staatsbetrieb Sachsenforst. Für ELER-geförderte Maßnahmen können Sie Anträge zu den Stichtagen 31.3. und der 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme unter anderem
für die Waldbrandüberwachung und den Waldbrandschutz zuständigen Gebietskörperschaften sowie von ihnen beauftragte Kommunen, Zweckverbände oder Verwaltungsgemeinschaften,natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen,anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes,private und körperschaftliche Waldbesitzende,Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz,Jagdgenossenschaften,anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.