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Copilot für Förderungen
17. Apr. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Akteuren in der Land- und Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans bei Vorhaben zum Wissensaustausch und zur Qualifizierung von Unternehmerinnen und Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft und deren Beschäftigten sowie weiterer Akteure.
Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben mit folgenden Schwerpunktthemen:
Mitfinanziert werden vor allem die Organisation und Durchführung von
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt in den Bereichen
der projektbezogenen Ausgaben.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.
Antragsberechtigt sind Anbieterinnen und Anbieter von Bildungsmaßnahmen, unabhängig von der Rechtsform.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta