
Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen
16. Mär. 2024 | Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
Informationen
Die Höhe des Zuschusses beträgt 2 Prozent des notariell beurkundeten Kaufpreises, der auf wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfällt, maximal aber EUR 10.000.
Wenn Sie als Privatperson ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, um selbst darin zu wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Privatperson beim Kauf einer Wohnimmobilie, die Sie selbst nutzen.
Sie erhalten die Förderung für Neu- und Bestandswohnimmobilien und auch unbebaute Grundstücke, die Sie zwischen dem 1.1.2022 und dem 14.7.2023 gekauft haben.
Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die NRW.BANK. Der Kaufvorgang muss vorher rechtswirksam abgeschlossen sein.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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