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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Wenn Sie Maßnahmen umsetzen möchten, durch die psychisch belastete Geflüchtete und auch in der Flüchtlingsbetreuung tätige Menschen unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Beratung und Betreuung für neu in Hessen angekommene, psychisch belastete und traumatisierte Geflüchtete sowie für die in der Flüchtlingsbetreuung tätigen Menschen.
Gefördert werden
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch jährlich
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung VII.
Anträge auf Förderung regionaler psychosozialer Einzelmaßnahmen können jederzeit gestellt werden, Förderantrage für Zentren für die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten und für ergänzende psychosoziale Betreuung in den (Erstaufnahme)einrichtungen reichen Sie bitte bis zum 31.10. des Vorjahres ein.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta