
Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)
16. Mär. 2024 | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Verbesserung der Natur- und Umweltbedingungen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie in Ihren Aktivitäten als Trägerverein von Biologischen Stationen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der Bemessungsgrundlage und 100 Prozent für Arbeiten der EDV-Servicestelle. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird ein Stundensatz von EUR 60,95 zugrunde gelegt.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.10. für das Folgejahr bei der zuständigen Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Trägerverein einer Biologischen Station in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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