Informationen
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben
Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Durchführung strategischer und investiver Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.
Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden (Kommunales Energiemanagement – KEM),Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten,Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),Erstellung von Mobilitätskonzepten,weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen,Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (Partner der Bayerischen Klima-Allianz),Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister, die möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigen,Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben.zwischen bis zu 50 Prozent und bis zu 70 Prozent, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,jedoch maximal zwischen EUR 5.000 und EUR 500.000.Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern, bei Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen auch die Partner der Bayerischen Klima-Allianz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Andere Energieförderprogramme des Freistaates Bayern dürfen für Ihr Vorhaben nicht infrage kommen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern,die Zweckbindungsfrist von normalerweise 5 Jahren für beschaffte Anlagegüter einhalten,fachtechnische Bescheinigungen vorlegen, die von einem Sachverständigenbüro erstellt und eine ausführliche Darstellung der erwirkten Effekte (Treibhausgasminderung, Beitrag zur Klimaanpassung) enthalten.die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern,die Zweckbindungsfrist von normalerweise 5 Jahren für beschaffte Anlagegüter einhalten,fachtechnische Bescheinigungen vorlegen, die von einem Sachverständigenbüro erstellt und eine ausführliche Darstellung der erwirkten Effekte (Treibhausgasminderung, Beitrag zur Klimaanpassung) enthalten.