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Copilot für Förderungen
16. Aug. 2021
Wenn Sie als Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder von Maßnahmen der überbetrieblichen Berufsbildung Lehrgänge durchführen oder in Ihre Ausstattung investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Hamburg fördert die Berufsbildung in anerkannten überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.
Die Förderung können Sie als Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder von Maßnahmen der überbetrieblichen Berufsbildung für folgende Vorhaben verwenden:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Damit können Sie bis zu ein Drittel der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren, Lehrgänge in Ausnahmefällen bis zu 80 Prozent. Ihre Eigenbeteiligung liegt normalerweise bei einem Drittel der förderfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten Ihrer überbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahme müssen EUR 5.000 übersteigen (Bagatellgrenze).
Die mithilfe der Zuschüsse beschafften Gegenstände müssen Sie normalerweise 5 Jahre nach Beschaffung für die überbetriebliche Berufsbildung verwenden.
Ihren Antrag richten Sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder von Maßnahmen der überbetrieblichen Berufsbildung.
Die Träger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts oder steuerlich als gemeinnützig anerkannt.
Sie stellen die Finanzierung der einzelnen Projekte und deren Folgekosten sicher.
Die für eine qualifizierte Berufsausbildung erforderliche sachliche und personelle Ausstattung ist in Ihrer überbetrieblichen Berufsausbildungsstätte vorhanden.
Sie beschäftigen in ausreichender Zahl Ausbilderinnen und Ausbilder, die mindestens die Berechtigung zum Ausbilden nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung haben.
Die Lehrgänge dauern mindestens 5 Arbeitstage.
Sie stimmen die Lehrgangspläne mit den Lernplänen der Berufsschulen und den Ausbildungsrahmenplänen ab.
Lehrgangskosten werden nur bezuschusst, wenn die Auszubildenden regelmäßig am Lehrgang teilnehmen.
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