
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
15. Mär. 2024 | Niedersächsisches Kultusministerium
Informationen
Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Investitionsvorhaben überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS).
Sie erhalten die Förderung für
Zusätzlich können Sie eine Förderung bei Personal- und Sachausgaben erhalten, wenn diese dem Auf- und/oder Ausbau eines Kompetenzzentrums oder der Durchführung eines Leitprojektes dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
die Träger von Berufsbildungsstätten im Bereich Handwerk, Landwirtschaft oder Stufenausbildung Bau sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden vor allem Ausgaben für Maßnahmen der Bauunterhaltung und Instandsetzungen, Verwaltungstätigkeit (ausgenommen Projektsteuerung), Finanzierung, Verbrauchsmittel und laufende Betriebskosten sowie Umzug.
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