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Copilot für Förderungen

15. Mär. 2024 | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Wenn Sie als Organisation oder Einzelperson keinem Wohlfahrtsverband angehören und allgemeine soziale Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als wohlfahrtsverbandsunabhängige Organisation oder Einzelperson bei der Durchführung allgemeiner sozialer Maßnahmen.
Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben im Zusammenhang mit folgenden Projekten:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Antragsberechtigt sind wohlfahrtsverbandsunabhängige Vereine, Verbände, Organisationen, Firmen und sonstige natürliche und juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in Schleswig-Holstein sowie Kommunen in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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